"Das Lied der Deutschen" ist der Titel der Nationalhymne Deutschlands. Es wurde erstmals 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben gedichtet und später von Friedrich Wilhelm Kücken vertont.
Das Lied besteht aus drei Strophen, von denen jedoch nur die dritte Strophe offiziell als Nationalhymne anerkannt ist und bei offiziellen Anlässen gesungen wird. Die erste Strophe wird in der Regel vermieden, da sie als nationalistisch und militaristisch angesehen werden kann.
Die dritte Strophe drückt die Werte und Ideale Deutschlands aus, wie Einheit, Freiheit und Recht. Sie lautet:
"Einigkeit und Recht und Freiheit Für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben Brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand: Blüh' im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland!"
Das Lied der Deutschen wurde während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Dritten Reiches und schließlich nach der Wiedervereinigung 1990 als Nationalhymne verwendet. Es ist ein Symbol für die deutsche Nation und ihre Geschichte.
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